Die
16 Grundsätze des Städtebaus
Herausgegeben von der Volkskammer der DDR 1950. Die Stadtplanung
und die architektonische Gestaltung unserer Städte müssen der
gesellschaftlichen Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik, den
fortschrittlichen Traditionen unserer deutschen Volkes sowie den großen
Zielen, die dem Aufbau ganz Deutschlands gestellt sind, Ausdruck verleihen.
Dem dienen die folgenden
Grundsätze: 2. Das Ziel des Städtebaus
ist die harmonische Befriedigung des menschlichen Anspruches auf Arbeit,
Wohnung, Kultur und Erholung. 3. Städte "an sich" entstehen nicht und existieren nicht. Die Städte werden in bedeutendem Umfang von der Industrie gebaut. Das Wachstum der Stadt, die Einwohnerzahl und die Flächen werden von den städtebildenden Faktoren bestimmt, d.h. von der Industrie, den Verwaltungsorganen und den Kulturstätten, soweit sie mehr als örtliche Bedeutung haben. In der Hauptstadt tritt die Bedeutung der Industrie als städtebildender Faktor hinter der Bedeutung der Verwaltungsorgane und der Kulturstätten zurück.Die Bestimmung und Bestätigung der städtebildenden Faktoren ist ausschließlich Angelegenheit der Regierung. 4. Das Wachstum der
Stadt muß dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit untergeordneter
werden sich in bestimmten Grenzen halten.
Ein übermäßiges Wachstum der Stadt, ihrer Bevölkerung und ihrer Fläche
führt zu schwer zu beseitigenden Verwicklungen ihrer Struktur, zu
Verwicklungen in der Organisation des Kulturlebens und der täglichen
Versorgung der Bevölkerung und zu betriebstechnischen Verwicklungen sowohl
in der Tätigkeit wie in der Weiterentwicklung der Industrie.
6. Das Zentrum bildet
den bestimmenden Kern der Stadt. Das Zentrum der Stadt wird mit den wichtigsten politischen und monumentalsten Gebäuden bebaut, beherrscht die architektonische Komposition des Stadtplanes und bestimmt die architektonische Silhouette der Stadt. 7. Bei Städten, die an einem Fluß liegen, ist eine der Hauptadern und die architektonische Achse der Fluß mit seinen Uferstraßen. 8. Der Verkehr hat
der Stadt und ihrer Bevölkerung zu dienen. Er darf die Stadt nicht
zerreißen und der Bevölkerung nicht hinderlich sein.
9. Das Antlitz der Stadt, ihre individuelle künstlerische Gestalt wird von Plätzen, Hauptstraßen und den beherrschenden Gebäuden im Zentrum der Stadt bestimmt (in den größten Städten von Hochhäusern). Die Plätze sind die strukturelle Grundlage der Planung der Stadt und ihrer architektonischen Gesamtkomposition. 10. Die Wohngebiete
bestehen aus Wohngebieten, deren Kern die Bezirkszentren sind. In ihnen
liegen alle für die Bevölkerung des Wohnbezirks notwendigen
Kultur-, Versorgungs- und Sozialeinrichtungen von bezirklicher Bedeutung.
11. Bestimmend für gesunde und ruhige Lebensmittelverhältnisse und für die Versorgung mit Licht und Luft sind nicht allein die Wohndichte und die Himmelsrichtung, sondern auch die Entwicklung des Verkehrs. 12. Die Stadt in einen Garten zu verwandeln, ist unmöglich. Selbstverständlich muß für ausreichende Begrünung gesorgt werden. Aber der Grundsatz ist nicht umzustoßen: in der Stadt lebt man städtischer; am Stadtrand oder außerhalb der Stadt lebt man ländlicher. 13. Die vielgeschossige Bauweise ist wirtschaftlicher als die ein- oder zweigeschossige. Sie entspricht auch dem Charakter der Großstadt. 14. Die Stadtplanung ist die Grundlage der architektonischen Gestaltung. Die zentrale Frage der Stadtplanung und der architektonischen Gestaltung der Stadt ist die Schaffung eines individuellen einmaligen Antlitzes der Stadt. Die Architektur muß dem Inhalt nach demokratisch und der Form nach national sein. Die Architektur verwendet dabei die in den fortschrittlichen Traditionen der Vergangenheit verkörperte Erfahrung des Volkes. 15. Für die Stadtplanungen wie für die architektonische Gestaltung gibt es kein abstraktes Schema. Entscheidend ist die Zusammenfassung der wesentlichsten Faktoren und Forderungen des Lebens. 16. Gleichzeitig mit der Arbeit am Stadtplan und in Übereinstimmung mit ihm sind für die Planung und Bebauung bestimmter Stadtteile sowie von Plätzen und Hauptstraßen mit den anliegenden Häuservierteln Entwürfe fertigzustellen, die in erster Linie durchgeführt werden können. |